Hahn & Reichel Gastronomiebetriebs GmbH, Lugeck 6, 1010 Wien, FN 384674y (Handelsgericht Wien), UID ATU67430229 – im Folgenden „Labstelle“ oder „wir“.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für Veranstaltungen in der Labstelle: die Überlassung des Saals (Wollzeile 1), des Innenhofs, des Private Dining, des Chef’s Table sowie die exklusive Anmietung von Restaurant oder Bar am Lugeck (Lugeck 6), jeweils mit Bewirtung. Abschnitt 12 gilt zusätzlich für Tischreservierungen im Restaurant. Für den Online-Shop shop.labstelle.at gelten dessen eigene Bedingungen.
Abweichungen gelten nur, wenn wir sie in Textform (E-Mail genügt) bestätigt haben. Einkaufsbedingungen unserer Kundinnen und Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
Wo diese Bedingungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterscheiden, gilt: Verbraucher ist, wer die Veranstaltung privat bucht, etwa eine Hochzeit oder einen Geburtstag; Unternehmer ist, wer für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Behörde bucht.
2. Angebot, Vormerkung, Buchung
Angebote erstellen wir in Textform. Sie sind zehn Kalendertage gültig; so lange halten wir Termin und Räume unverbindlich frei. Danach erlischt das Angebot, ohne dass es einer Mitteilung bedarf.
Gebucht ist eine Veranstaltung, wenn Sie das Angebot in Textform annehmen und wir die Buchung in Textform bestätigen. Mündliche Zusagen binden keine Seite. Mit der Bestätigung gelten die Storno- und Zahlungsbedingungen dieser AGB.
Option. Brauchen Sie nach Ablauf der zehn Tage mehr Zeit, verlängern wir die Vormerkung auf Wunsch in Textform um weitere zehn Kalendertage. Geht in dieser Zeit eine zweite Anfrage für denselben Termin ein, verständigen wir Sie; Sie haben dann zwei Werktage, um verbindlich zu buchen. Buchen Sie nicht, wird der Termin frei.
3. Preise
Angebote an Unternehmer nennen Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; Angebote an Verbraucher nennen Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer. Enthalten ist, was das Angebot als enthalten ausweist – bei unseren Pauschalen sind das Raum, Möblierung, Grundtechnik, Speisen und Getränke im vereinbarten Umfang. Alle Prozentsätze in diesen Bedingungen beziehen sich auf die vereinbarte Auftragssumme ohne Umsatzsteuer.
Abendveranstaltungen im Saal beginnen mit dem Aufbau ab 14 Uhr ohne Aufpreis; die Mietzeiten Tag (8 bis 17 Uhr), Abend (17 bis 2 Uhr) und Tag und Abend (8 bis 2 Uhr) stehen im Angebot. Die exklusive Anmietung des Restaurants oder des Innenhofs unterliegt einer Mindestkonsumation, die im Angebot ausgewiesen ist.
Saisonbedingt können einzelne Speisen oder Weinjahrgänge durch gleichwertige ersetzt werden.
4. Gästezahl
Sieben Tage vor der Veranstaltung nennen Sie uns die voraussichtliche, drei Werktage davor die verbindliche Gästezahl (Garantiezahl). Abgerechnet wird mindestens die Garantiezahl. Liegt die Garantiezahl mehr als 20 % unter der bei Buchung genannten Zahl, gelten 80 % der Buchungszahl als Garantiezahl; wir behalten uns zudem vor, Raum oder Aufbau der kleineren Gruppe anzupassen. Kommen mehr Gäste, verrechnen wir die tatsächliche Zahl, soweit Küche und Raum es zulassen.
Behördliche Höchstzahlen sind verbindlich: im Saal 150 Personen einschließlich Personal, im Innenhof 200 Personen stehend. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
5. Zahlung
Unternehmer erhalten die Rechnung nach der Veranstaltung, zahlbar binnen 14 Tagen ohne Abzug. Eine Anzahlung verlangen wir von Unternehmern nur, wenn sie im Angebot ausgewiesen ist.
Verbraucher leisten eine Anzahlung von 30 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Buchungsbestätigung; die Restrechnung folgt nach der Veranstaltung, zahlbar binnen 14 Tagen. Die Anzahlung wird auf Storno- und Restrechnung angerechnet.
Geht eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht ein, dürfen wir nach einer Nachfrist von fünf Werktagen vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall fällt keine Stornogebühr an. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Unternehmern Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), Verbrauchern die gesetzlichen Zinsen von 4 % (§ 1000 ABGB).
6. Stornierung
Sie können eine gebuchte Veranstaltung in Textform stornieren. Wir verrechnen, gerechnet vom Veranstaltungstag:
| Eingang der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| mehr als 90 Kalendertage vorher | keine |
| 90 bis 45 Kalendertage vorher | 25 % |
| 44 bis 14 Kalendertage vorher | 50 % |
| 13 bis 7 Kalendertage vorher | 75 % |
| weniger als 7 Kalendertage vorher oder Nichterscheinen | 90 % |
Bemessungsgrundlage ist die Auftragssumme laut Buchung, bei Pauschalen pro Person mit der bei Buchung genannten oder – wenn bereits gemeldet – der Garantiezahl. Ersparte Aufwendungen sind in den Sätzen berücksichtigt. Weisen Verbraucher nach, dass unser Schaden geringer war, verrechnen wir nur diesen. Können wir den Termin für eine gleichwertige Veranstaltung neu vergeben, reduzieren wir die Stornogebühr entsprechend.
7. Verschiebung
Eine Verschiebung auf einen freien Termin innerhalb von zwölf Monaten ist bis 45 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei. Bei späterer Verschiebung verrechnen wir die Hälfte der Stornosätze aus Abschnitt 6 als Umbuchungsgebühr. Preise gelten für den neuen Termin nur, wenn er in derselben Saison liegt; andernfalls gilt die Preisliste des neuen Termins. Wird der verschobene Termin storniert, gilt Abschnitt 6 bezogen auf den ursprünglichen Buchungswert.
8. Höhere Gewalt und Rücktritt durch uns
Macht ein Ereignis, das keine Seite zu vertreten hat – behördliche Untersagung, Epidemie, Naturereignis, Ausfall der Versorgung –, die Veranstaltung unmöglich oder unzulässig, können beide Seiten ohne Stornogebühr zurücktreten oder die Veranstaltung verschieben. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir abzüglich nachweislich bereits erbrachter, nicht anderweitig verwertbarer Leistungen.
Wir dürfen vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Anzahlung trotz Nachfrist nicht eingeht, wenn die Veranstaltung unter irreführenden Angaben zu Person oder Zweck gebucht wurde, wenn ihr Zweck gesetzwidrig ist oder wenn sie nach begründeter Einschätzung Sicherheit, Betrieb oder Ansehen der Labstelle gefährdet. Stornogebühren fallen in diesen Fällen nicht an; weitergehende Ansprüche gegen uns bestehen nicht, sofern uns kein Verschulden trifft.
9. Leistungen, Dienstleister, Musik
Gekocht wird ausschließlich in unserer Küche; fremdes Speisen- und Getränkecatering ist nicht zulässig. Eine mitgebrachte Hochzeits- oder Geburtstagstorte ist nach Absprache möglich; das Angebot weist eine allfällige Servicepauschale aus.
Agenturen, Fotografinnen und Fotografen, Musik, DJ, Technik oder Dekoration organisieren wir gerne oder Sie bringen sie mit – ohne Aufschlag und ohne Vermittlungsgebühr. Mitgebrachte Dienstleister halten sich an unsere Hausordnung, Auf- und Abbauzeiten und die Vorgaben des Brandschutzes; Aufbauten und Anbringungen sind vorab mit uns abzustimmen. Dekorationsmaterial muss den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen; offenes Feuer, Konfetti und Klebemittel an Wänden und Glas sind nicht gestattet.
Bei Musik durch eigene Musiker oder DJs obliegen Meldung und Gebühren gegenüber der AKM dem Kunden. Musik im Innenhof endet um 24 Uhr; behördliche Auflagen zu Lautstärke und Sperrstunde sind einzuhalten und gehen diesen Bedingungen vor.
10. Abnahme, Mängel, Haftung
Bitte prüfen Sie Räume und Ausstattung bei Übernahme und melden Sie Mängel sofort; Mängel an Speisen, Getränken oder Service melden Sie bitte noch während der Veranstaltung Ihrer Ansprechperson, damit wir sie beheben können. Später gerügte, offensichtliche Mängel können wir nicht mehr berücksichtigen; gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; für Personenschäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern gilt die Beschränkung nicht, soweit das Konsumentenschutzgesetz sie ausschließt. Für eingebrachte Gegenstände und die unbewachte Garderobe übernehmen wir keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Sie haften für Schäden an Gebäude, Einrichtung und Mietgegenständen, die Sie, Ihre Gäste oder von Ihnen beauftragte Dienstleister verursachen; Unternehmer haften dafür unabhängig von eigenem Verschulden. Beschädigte oder fehlende Mietgegenstände melden Sie uns bitte sofort; Mietgegenstände dürfen nur am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zweck verwendet werden.
11. Bild- und Tonaufnahmen, Datenschutz
Sie und Ihre Gäste dürfen während der Veranstaltung fotografieren und filmen. Aufnahmen durch uns für unsere eigene Kommunikation erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach unserer Datenschutzerklärung auf labstelle.at/datenschutz.
12. Tischreservierungen im Restaurant
Reservierungen bestätigen wir per E-Mail. Der Tisch bleibt 15 Minuten über die reservierte Zeit hinaus für Sie frei. Stornierungen sind bis 24 Stunden vor der reservierten Zeit kostenfrei, online oder telefonisch.
Ab fünf Gästen an Freitag- und Samstagabenden sowie an allen Abenden im Dezember hinterlegen Sie bei der Reservierung eine Kreditkarte. Bei Stornierung nach Ablauf der 24 Stunden oder Nichterscheinen verrechnen wir 50 € pro reservierter Person; erscheinen einzelne Gäste nicht, gilt das für jeden nicht erschienenen Platz. Die Karte wird nicht vorab belastet.
Online reservierbar sind Tische bis zehn Personen. Größere Runden sowie feste Menüs, Mindestkonsumation oder eigene Bereiche vereinbaren wir mit Ihnen als Veranstaltung nach den Abschnitten 1 bis 11.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates unberührt. Erfüllungsort ist Wien. Für Klagen gegen Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zur Teilnahme an Verfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Hahn & Reichel Gastronomiebetriebs GmbH, Lugeck 6, 1010 Wien, September 2026
